In der letzten Bürgerversammlung gab es einige Wortmeldungen gegen den geplanten verkehrsberuhigten Bereich in der Lang-, Büttner- und Schustergasse. In einer Abstimmung beauftragte daher die Bürgerschaft mit sehr großer Mehrheit den Gemeinderat, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Obwohl sich der Bauausschuss erneut mehrheitlich für den verkehrsberuhigten Bereich aussprach, lehnte der Gemeinderat in der darauffolgenden Sitzung diesen Vorschlag nach kontroversen Wortbeiträgen knapp mit 8:9 Stimmen ab.
Von Beginn an war unsere Fraktion geschlossen gegen einen verkehrsberuhigten Bereich. Aus folgenden Gründen lehnen wir diesen ab:
· Die rechtlichen Voraussetzungen sind aus unserer Sicht nicht erfüllt, u. a. fehlt die Aufenthaltsfunktion z. B. durch viele spielende Kinder oder einen Marktplatz und es gibt eine klare optische Trennung zwischen Gehweg und Straße.
· Erhöhung des innerörtlichen Verkehrs durch teilweises Umfahren beim Zugang zu den öffentlichen Einrichtungen wie Kindergarten, Kirche oder Tagespflege.
· Es war kein sachlicher Grund erkennbar, warum ausgerechnet in dieser Straße ein verkehrsberuhigter Bereich entstehen sollte.
· Die Unfallgefahr für die (Schul-) Kinder würde eher steigen, da sich alle Verkehrsteilnehmer*innen gleichberechtigt auf der gesamten Verkehrsfläche bewegen dürften.
· Es ist technisch kaum möglich, bergauf die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
· Nahezu alle Anwesenden in der Bürgerversammlung stimmten dagegen. In einer Demokratie sollte der Bürgerwille umgesetzt werden.
Von Beginn an hatten wir unsere Idee in die Debatte eingebracht, die bereits bestehende 20er-Zone auf die benachbarten Gassen zu erweitern. Aus unserer Sicht ist dies eine praktikable Lösung, die die Interessen aller in den Blick nimmt. Diesem Vorschlag schloss sich am Ende ein Großteil des Gemeinderats an.
In der Gemeinderatssitzung am 20.09.2022 wurde bekannt gegeben, dass die Lang-, Büttner- und Schustergasse auf Antrag der Anwohner*innen zukünftig ein verkehrsberuhigter Bereich werden soll. Dies wurde eine Woche später im Bauausschuss noch einmal mit knapper Mehrheit bestätigt.
Voraussetzungen hierfür sind:
1. Überwiegende Aufenthalts- oder Erschließungsfunktion z. B. durch viele spielende Kinder oder einen Marktplatz
2. Keine Gehwege, da die Fahrbahn von allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt benutzt werden darf
3. Bauliche Begrenzungen z. B. durch Blumenkübel, Verkehrsinseln oder Bäume
4. Eingezeichnete Parkflächen
Wir sehen diese Grundvoraussetzungen in der Langgasse als nicht gegeben an und würden für einen verkehrsberuhigten Bereich andere Straßenabschnitte vorschlagen z. B. den Eingangsbereich an der Grundschule.
Unser Vorschlag einer Erweiterung der 20er Zone, wie sie bereits in der Thüngersheimer Straße besteht, fand kein Gehör. Somit können alle Bürgerinnen und Bürger die Langgasse als wichtige Zufahrtsstraße zu Kirche, Friedhof, Kindergarten und Tagespflege nur noch sehr eingeschränkt nutzen.